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Wie funktioniert’s?

Infos für Softwarehersteller

DATEV bietet verschiedene Schnittstellenformate an, über die Daten zwischen DATEV Software und Drittanbieter-Software ausgetauscht werden können. Was du als Softwarehersteller wissen musst, erfährst du hier.

DATEVconnect ist eine bidirektionale On-Premise API von DATEV

Das bedeutet, dass dieser Dienst standardmäßig nur im internen Netzwerk einer Kanzlei verfügbar ist. Das Problem dabei: Die in DATEV vorhandenen Buchhaltungsdaten können derzeit nur mit hohem Aufwand anderen Softwarelösungen zur weiteren Verarbeitung ausgegeben werden. Je nach Einsatzszenario und vorliegender Infrastruktur können hierbei erhebliche Aufwände für die Implementierung entstehen. Das möchten wir ändern!

Cloud Gateway schafft das bisher nahezu Unmögliche:
Die Verbindung zwischen onPremise und Cloud.

Wir stellen einen zentralen Endpunkt für alle Kanzleien bereit, der es dir als Softwareanbieter ermöglicht, einfach und schnell auf die Daten der Kanzlei zuzugreifen.

Cloud Gateway for DATEVConnect

Die Kanzlei kann ihre Daten schnell und einfach mittels Smart Login oder mIdentity freigeben und sicher teilen. Und als Softwareanbieter brauchst du dir keine eigene Lösung mehr überlegen, um an die Daten der Kanzleien zu gelangen.

Ablauf

  • Eine Kanzlei möchte eine an das Cloud Gateway angebundene Drittanbieter-Lösung nutzen.

  • Die Kanzlei bestellt die Software beim Drittanbieter und schließt einen Vertrag mit diesem ab.

  • Wir (Cloud Gateway) senden der Kanzlei einen Link zu unserem Onboardingformular. Darüber autorisiert die Kanzlei den Datenaustausch zwischen Drittanbieterlösung und DATEV-Software.

  • Nach der Autorisierung des Datenaustauschs leiten wir eine Installationsaufforderung bzw. Anleitung an den IT-Partner weiter und schicken die unterschriebene Servicevereinbarung mit.

  • Nach der Installation des Cloud Gateway Software Clients erkennt Cloud Gateway automatisch, dass das DATEV System durch Cloud Gateway erreichbar ist und führt die Freischaltung der vom Drittanbieter angeforderten und von der Kanzlei gezeichneten Rechte durch.

Technische Details

Für die Kommunikation mit dem Cloud Gateway for DATEVconnect wird in der DATEV Benutzer- und Rechteverwaltung der Kanzlei ein neuer User Namens „CloudGateway“ angelegt. Dieser ist mit der Standard-Gruppe „alle Freigaben“ vorbelegt, um die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit zwischen DATEV-Software und Cloud Gateway sicherzustellen. Welche Daten über die Drittanbieterlösung abgerufen werden können, steuert der DATEV Systeminhaber nach der Beantragung diverser Rechte durch den Drittanbieter selbst über die Mechanismen des Cloud Gateways for DATEVconnect und muss per Zwei-Faktor-Authentifizierung (DATEV-SmartCard oder SmartLogin) vom Inhaber bestätigt werden. Es erfolgt keine Zwischenspeicherung der Daten im Cloud Gateway for DATEVconnect. Eine Anpassung der Rechte des Benutzers in der DATEV Benutzer- und Rechteverwaltung hätte zur Folge, dass die Datenübertragung zur Drittanbietersoftware unter Umständen nicht mehr funktioniert. Im Falle, dass der Kunde die Rechte des Cloud Gateway Benutzers in der Benutzer- und Rechteverwaltung verändert, ist dieser selbständig für das Administrieren der korrekten Rechte verantwortlich.

Datenschutz

Der Schutz von Kundendaten hat selbstverständlich oberste Priorität. Detaillierte Informationen dazu findest du unter folgendem Link:

Schnellere und einfachere Workflows – du wirst es lieben!

Folgende Daten kannst du mittels Cloud Gateway for DATEVconnect aus DATEV abrufen:

Let’s connect: IT Infrastrukturen, die mit unserem Cloud Gateway kompatibel sind:

Jede eigene Infrastruktur
DATEV PARTNERasp
DATEVasp
DATEVnet
DATEV SmartIT

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