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Wie funktioniert’s?

Infos für Kanzleien

Wenn du als Steuerberaterkanzlei eine Softwarelösung über Cloud Gateway an DATEVconnect anbinden möchtest, bist du hier richtig.

Cloud Gateway for DATEVconnect erlaubt Steuerberatern und Unternehmen, über die DATEVconnect API Daten aus DATEV in Softwarelösungen von Drittanbietern einzuspielen.

Ablauf

  • Eine Kanzlei möchte eine an das Cloud Gateway angebundene Drittanbieter-Lösung nutzen.

  • Die Kanzlei bestellt die Software beim Drittanbieter und schließt einen Vertrag mit diesem ab.

  • Wir (Cloud Gateway) senden der Kanzlei einen Link zu unserem Onboardingformular. Darüber autorisiert die Kanzlei den Datenaustausch zwischen Drittanbieterlösung und DATEV-Software.

  • Nach der Autorisierung des Datenaustauschs leiten wir eine Installationsaufforderung bzw. Anleitung an den IT-Partner weiter und schicken die unterschriebene Servicevereinbarung mit.

  • Nach der Installation des Cloud Gateway Software Clients erkennt Cloud Gateway automatisch, dass das DATEV System durch Cloud Gateway erreichbar ist und führt die Freischaltung der vom Drittanbieter angeforderten und von der Kanzlei gezeichneten Rechte durch.

Let’s connect: IT Infrastrukturen, die mit unserem Cloud Gateway kompatibel sind:

Jede eigene Infrastruktur
DATEV PARTNERasp
DATEVasp
DATEVnet
DATEV SmartIT

Technische Details

Für die Kommunikation mit dem Cloud Gateway for DATEVconnect wird in der DATEV Benutzer- und Rechteverwaltung der Kanzlei ein neuer Benutzer mit dem Namen „CloudGateway“ angelegt. Dieser ist mit der Standard-Gruppe „alle Freigaben“ vorbelegt, um die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit zwischen DATEV-Software und Cloud Gateway sicherzustellen. Welche Daten über die Drittanbieterlösung abgerufen werden können, steuert der DATEV Systeminhaber nach der Beantragung diverser Rechte durch den Drittanbieter selbst über die Mechanismen des Cloud Gateway for DATEVconnect und muss per Zwei-Faktor-Authentifizierung (DATEV-SmartCard oder SmartLogin) vom Inhaber bestätigt werden. Es erfolgt keine Zwischenspeicherung der Daten im Cloud Gateway for DATEVconnect.

Vertragliche Infos

Im Rahmen des Onboardings unterzeichnet die Kanzlei eine Servicevereinbarung und auch eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung, die sie nach Unterzeichnung per E-Mail in Kopie erhält. Hier sind explizit noch einmal alle Freigaben, die die Kanzlei an den Drittanbieter geben möchte, aufgelistet. Außerdem enthält die Auftragsverarbeitungsvereinbarung eine Geheimhaltungsklausel, die sämtliche Anforderungen nach §62a des Steuerberatungsgesetzes erfüllt. Unabhängig davon, was Cloud Gateway in deinem DATEV-System darf: Du hast die Kontrolle darüber, was der Drittanbieter an Daten lesen bzw. schreiben darf. 

Datenschutz

Der Schutz von Kundendaten hat selbstverständlich oberste Priorität. Detaillierte Informationen dazu findest du unter folgendem Link: